§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr § 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit § 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit § 4 Mitgliedschaft § 5 Organe des Vereins § 6 Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand § 8 Beirat § 9 Finanzen und Haftung des Vereins § 10 Auflösung und Zweckänderung § 11 Schlussbestimmungen |
(1) Der Vorstand ist ermächtigt, die auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften notwendig werdenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. (2) Diese Satzung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
§ 11 Schlussbestimmungen