Konzept

Das Konzep vom Verein Lea.Vorwort

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, denn „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Diese im Grundgesetz verankerten Rechte will der Verein L:EA e.V. bei Menschen mit körperlichen Behinderungen bei der Selbstbestimmung in eigenen Wohn- und Lebensformen umsetzen. Intention ist, dies unter Achtung und Wahrung der individuellen Persönlichkeit so wie es sich auch jeder Mensch ohne Behinderung für seine Wohn- und Lebenssituation  erhofft,  zu ermöglichen.
Der Verein L:EA e.V. möchte Wohnen mit ambulanter Unterstützung, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung und mit unterschiedlich erforderlichem Hilfebedarf anbieten. Der Verein will das Leben: Emanzipiert und Autonom von behinderten Mitbürgern unterstützen und fördern. Gegründet hat sich der Verein 2008.

1. Zielsetzung

Ziel des „Wohnens mit ambulanter Unterstützung“ ist es, Menschen mit körperlicher Behinderung in ihrer Lebensgestaltung so zu unterstützen und zu fördern, dass sie so selbstständig und so lange wie möglich oder wieder selbstständig in ihrer eigenen Wohnung und nach ihren eigen Vorstellungen und Wünschen leben können. Das bedeutet, dass der Verein im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten – wie Infrastruktur, Wohnungsangebote, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Achten auf Mobilität, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote und deren  Erreichbarkeit – den individuellen Bedarf zu erfüllen sucht. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe immer im Vordergrund.

2. Eigenständig Leben

Das selbstständige Leben, möglichst wenig abhängig von Hilfesystemen werden oder bleiben, und selbstverantwortlich in eigener Wohnung gestalten, ist elementarer Teil einer Lebensperspektive. Es ist davon auszugehen, dass Menschen mit körperlicher Behinderung auf aufsuchende Hilfe/Unterstützung in besonderem Maße angewiesen sind. Der Verein kann diese in verschiedener Form anbieten: Beratung, Begleitung, Unterstützung, Krisenmanagement und gegebenenfalls Initiierung weiterer notwendiger Hilfen.

3. Personenkreis

Das Angebot des Vereins L:EA e.V. richtet sich an Menschen, die dauerhaft durch ihre körperliche Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind und zwischen 18 und 64 Jahren alt sind. Sie erfüllen den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII  in Verbindung mit § 2 Abs.1 SGB IX.
Die Voraussetzungen für Betreutes Wohnen ist die Fähigkeit, den größten Teil des Alltags und der Tagesstruktur eigenverantwortlich bewältigen zu können und nicht ständig auf Betreuungspersonal angewiesen zu sein.
Ausschlusskriterien für die Betreuung durch den Verein  sind primär  seelisch oder geistige Behinderungen und Suchterkrankungen, die einer vorrangigen Behandlung bedürfen sowie illegales Verhalten des zu Betreuenden.

4. Unterstützungsangebote

L:EA e.V. bietet eine Vielzahl von Hilfen, die in Absprache mit allen Betroffenen individuell festgelegt werden.
Dazu kann gehören:

  • Vorbereiten des autonomen Wohnen
  • Wohnungssuche und Bezug einer Wohnung
  • Beratung und Begleitung von notwendigen Dienstleistungen zur Selbstversorgung, Lebensführung, Gesundheit
  • Arbeit und/ oder Alltagsgestaltung
  • Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten
  • Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen
  • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Freizeitgestaltung
  • Krisenbewältigung
  • Zusammenarbeit mit der Familie und/oder Angehörigen
  • Hilfeplanung
  • Zusammenarbeit bzw. Vernetzung mit anderen Diensten wie z.B. Sozialdienste der Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Hilfeplankonferenz Sozialfachdienste der jeweiligen Kommune bzw. des Landkreises.

5. Vertragliche Vereinbarung

Die Betreuung wird vertraglich zwischen dem Verein und den Betroffenen individuell geregelt.
Zur Bearbeitung eines Antrages auf Sozial- und/ bzw. Eingliederungshilfe wird ein vom Sozialhilfeträger standardisierter individueller Hilfeplan im Rahmen des Gesamtplanes erstellt. In diesem sind neben persönlichen Daten detaillierte Ausführungen zur Art und Umfang der einzelnen Leistungen zu ersehen. Auch der individuelle Hilfeplan wird von Leistungserbringern und dem zu Betreuenden unterschrieben.

6. Personelle Ausstattung / Sachmittelkosten

Das Mitarbeiterteam setzt sich aus  pädagogischem Fachpersonal und in diesem Arbeitsbereich Berufsfremden, die seit Jahr und Tag in schwierigen pädagogischen Arbeitsfeldern gearbeitet haben, zusammen. Zusätzlich zur beruflichen Qualifikation gehören Lebenserfahrung, Fähigkeit zur Reflexion, ein sehr hohes Maß an Einfühlungsvermögen zum Anforderungsprofil der einzelnen Mitarbeiter.
Studentische Fachkräfte und/ oder FSJ’ler können unterstützend tätig sein.
Die Unterstützungsleistungen setzen sich aus Leistungen zusammen, die sich direkt auf den Betroffenen beziehen und Leistungen, die mit der Erbringung der direkten Leistungen zusammenhängen und darum als Sachmittelkosten aufzulisten sind: Dokumentation und Berichtswesen, Fallgespräche ebenso wie Supervision und Fortbildung des Mitarbeiterteams, die Zusammenarbeit mit anderen Diensten oder die Mitarbeit in notwendigen Gremien etc.

7. Finanzierung

Der örtliche/überörtliche Träger übernimmt bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen die Personal- und Sachkosten der Betreuungsleistungen in Form von Fachleistungsstunden entsprechend dem individuellen Bedarf. Instrument ist der IHP( Individuelle Hilfeplan), der in Fachleistungsstunden abgerechnet wird. Dies erfolgt auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen.
Im Einzelfall werden eventuell Leistungen anderer Rehabilitationsträger (SGB IX, Abs. 5) in Anspruch genommen. Diese werden gesondert vereinbart.

8. Qualitätssicherung und Entwicklung

Qualitätssicherung findet durch kontinuierliche Dokumentation statt. Die Erreichbarkeit der Zielvereinbarungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Fachpersonal nimmt an Fortbildungen und Supervision teil.

9. Allgemeines

Das Büro des Vereins befindet sich in der Geschäftsstelle und arbeitet für Menschen, die in der Stadt Darmstadt und/oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen. Wichtig ist dem Verein, eine Vernetzung mit allen für körperbehinderten Menschen Stellen, Ansprechpartnern zu erreichen.