Satzung §10

§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Beirat
§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
§ 11 Schlussbestimmungen
Paragraph§ 10 Auflösung und Zweckänderung.

(1) Die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks kann nur von einer satzungsgemäß berufenen Mitgliederversammlung (Paragraph§ 6) unter Angabe des entsprechenden Tagesordnungspunktes mit einer Mehrheit von dreiviertel der in dieser Versammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

(2) Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der/die erste Vorsitzende und der/die Kassierer/Kassiererin zu Liquidatoren ernannt. Erforderliche Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Liquidation (Paragraphen§§ 47 ff. BGB).

(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.V. Heinemannstr. 36, 53175 Bonn , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.