§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr § 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit § 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit § 4 Mitgliedschaft § 5 Organe des Vereins § 6 Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand § 8 Beirat § 9 Finanzen und Haftung des Vereins § 10 Auflösung und Zweckänderung § 11 Schlussbestimmungen |
(1) Die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks kann nur von einer satzungsgemäß berufenen Mitgliederversammlung ( § 6) unter Angabe des entsprechenden Tagesordnungspunktes mit einer Mehrheit von dreiviertel der in dieser Versammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden.(2) Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der/die erste Vorsitzende und der/die Kassierer/Kassiererin zu Liquidatoren ernannt. Erforderliche Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Liquidation ( §§ 47 ff. BGB).(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.V. Heinemannstr. 36, 53175 Bonn , die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |
§ 10 Auflösung und Zweckänderung