Satzung §4

§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Beirat
§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
§ 11 Schlussbestimmungen
Paragraph§ 4 Mitgliedschaft.

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die nach Maßgabe der Satzung den Zweck des Vereins unterstützt.
(2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch deren Auflösung, durch Austritt eines Mitglieds. Der Austritt ist zum Ende eines Jahres möglich und ist dem Vorstand schriftlich bis zum 30. September des Jahres mitzuteilen, durch förmlichen Ausschluss durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung über den Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
(4) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages verpflichtet.