Satzung §11

§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Beirat
§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
§ 11 Schlussbestimmungen
Paragraph§ 11 Schlussbestimmungen.

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, die auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften notwendig werdenden Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

(2) Diese Satzung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.