Satzung §2

§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Beirat
§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
§ 11 Schlussbestimmungen
Paragraph§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein verfolgt den Zweck, Menschen mit körperlicher Behinderung, die selbstständig wohnen oder wohnen wollen, in allen notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Die Konzeption ist Anlage der Vereinssatzung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.