Satzung §9

§1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Beirat
§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins
§ 10 Auflösung und Zweckänderung
§ 11 Schlussbestimmungen
Paragraph§ 9 Finanzen und Haftung des Vereins.

(1) Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für dessen Zwecke verwandt werden. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.